Vereinszweck und Mitgliedschaft
Vereinszweck
Durchführung der Bundesübungen 300 Meter und 50 Meter, Förderung des sportlichen Schiessens und Pflege guter Kameradschaft.
Mitgliedschaft
Alle Schweizerinnen und Schweizer ab dem 10. Altersjahr können Aktivmitglieder werden. (Jugendliche zwischen 10 und 17 Jahren müssen jedoch beim Schiessen von einem an der entsprechenden Waffe ausgebildeten eigenen Betreuer angeleitet und überwacht werden). Ausländer können als Aktivmitglieder aufgenommen werden, sofern die Zustimmung der kantonalen Militärbehörde vorliegt.
Die Aufnahme neuer Aktivmitglieder erfolgt jeweils an der Generalversammlung im März. Neue Interessenten treten mindestens bis zur nächsten GV als Kandidaten bei, und können somit an allen Trainings und auch an gewissen Wettkämpfen teilnehmen.
Für Anfragen bezüglich Mitgliedschaft verwenden Sie bitte unser
Kontaktformular (Betreff: "Sektion Gewehr" oder "Sektion Pistole").